Abwehr von Bußgeldern bei Blitzern – wann sich ein Einspruch lohnt
Täglich werden in Deutschland tausende Autofahrerinnen und Autofahrer geblitzt. Fürviele bedeutet der Bußgeldbescheid zunächst eine unangenehme, aber scheinbarunausweichliche Konsequenz. Doch tatsächlich sind zahlreiche Messungenfehlerhaft oder angreifbar. Ein erheblicher Anteil der Bußgeldverfahren beruht auf unzuverlässigen Messungen, fehlerhaft bedienten Geräten oder nichtordnungsgemäß geeichten Anlagen. Wer sich zur Wehr setzt, hat daher oftmals gute Chancen, ein Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot abzuwenden. Wichtigist jedoch, schnell zu reagieren, denn die Einspruchsfrist beträgt nur 14 Tageab Zustellung des Bescheids.
1. Typische Fehlerquellen bei Messungen
Messfehler kommen häufiger vor, als viele glauben. In der Praxis zeigt sich, dassGeschwindigkeitsmessungen nur dann verwertbar sind, wenn das verwendete Messgerät ordnungsgemäß geeicht und gewartet wurde und die Messung nach denVorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) erfolgte. Bereitsgeringfügige Abweichungen, etwa eine fehlende oder abgelaufene Eichung, können die Messung ungültig machen. Auch Bedienungsfehler, ein unzulässiger Aufstellwinkel oder ungenaue Abstands- und Zielpunktbestimmungen führen dazu,dass das Messergebnis nicht mehr zuverlässig ist. Gerade bei mobilen Geräten,die häufig umgesetzt werden, treten solche Fehlerquellen besonders häufig auf.
2. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Gegeneinen Bußgeldbescheid kann innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Diese Frist ist zwingend und sollte keinesfalls versäumtwerden. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und sollte idealerweise voneiner Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt eingereicht werden, um formale undtaktische Fehler zu vermeiden. In vielen Fällen wird im Anschluss die Akteangefordert, um die Messunterlagen, Eichscheine und Bedienungsprotokolle zuüberprüfen. Erst anhand dieser Dokumente lässt sich beurteilen, ob die Messungverwertbar war und ob Erfolgsaussichten bestehen.
3. Wann lohnt sich der Einspruch?
EinEinspruch ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Bußgeldbescheid erheblicheFolgen hat: etwa Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder eine besonders hoheGeldbuße. Auch bei unklaren Messsituationen, etwa wenn mehrere Fahrzeugegleichzeitig erfasst wurden oder das Fahrzeugkennzeichen auf dem Foto nichteindeutig erkennbar ist, bestehen gute Erfolgschancen. Viele Verfahren werdeneingestellt, wenn sich herausstellt, dass Beweisprobleme oder Nachweislückenbestehen. Selbst bei geringer Überschreitung kann eine unzureichende Begründungoder ein formaler Mangel den Bescheid zu Fall bringen.
4. Beispiele aus der Praxis
Immerwieder gelingt es, Bußgeldbescheide erfolgreich anzufechten. So haben Gerichteetwa Messungen aufgehoben, bei denen das Gerät nicht ordnungsgemäß kalibriertwar oder die Bedienungsanleitung missachtet wurde. Auch Messsysteme wie „PoliScan Speed“ oder „TraffiStar S350“ standen wiederholt in der Kritik, weil ihre interne Messdatenspeicherung nicht transparent überprüfbar war. In solchen Fällen fehlt es an der notwendigen Nachvollziehbarkeit des Messergebnisses, waseinen gravierenden Verstoß gegen die Anforderungen an ein faires Verfahrendarstellen kann.
5. Fazit
Wereinen Bußgeldbescheid erhält, sollte diesen nicht ungeprüft akzeptieren. Häufigbestehen rechtliche oder technische Ansatzpunkte, um das Verfahren erfolgreichanzufechten. Ein frühzeitiger Einspruch kann nicht nur Punkte und Fahrverboteverhindern, sondern auch die Fahrerlaubnis langfristig sichern. Lassen SieIhren Bußgeldbescheid von einer erfahrenen Strafverteidigerin prüfen - einekostenlose Ersteinschätzung zeigt schnell, ob sich ein Vorgehen lohnt.
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