Strafverfahren & Führungszeugnis - wann bin ich vorbestraft?
Wer zum ersten Mal mit einem Strafverfahren konfrontiert wird, stellt sich schnell die Frage, welche Folgen eine mögliche Entscheidung für das eigene Führungszeugnis hat. Viele befürchten, nach einer Verurteilung automatisch als vorbestraft zu gelten oder später Probleme im Beruf, bei Bewerbungen oder gegenüber Behörden zu bekommen. Tatsächlich ist die Rechtslage deutlich differenzierter. Nicht jede Strafe erscheint im Führungszeugnis, und nicht jede Eintragung führt dazu, dass man im Alltag als vorbestraft gilt. Es lohnt sich daher, die Unterschiede genau zu kennen.
1. Strafregister und Führungszeugnis – ein wichtiger Unterschied
Zunächst muss zwischen dem Bundeszentralregister und dem Führungszeugnis unterschieden werden. Im Bundeszentralregister werden nahezu alle strafrechtlichen Verurteilungen gespeichert. Das Führungszeugnis ist dagegen ein Auszug, der nur bestimmte Eintragungen zeigt, etwa wenn ein Arbeitgeber oder eine Behörde die Vorlage verlangt. Eine Verurteilung kann also im Register eingetragen sein, ohne im Führungszeugnis zu erscheinen.
2. Ab wann erscheint eine Verurteilung im Führungszeugnis?
Maßgeblich ist die Höhe und Art der Strafe. Geldstrafen bis zu neunzig Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten tauchen im einfachen Führungszeugnis in der Regel nicht auf, sofern keine weiteren Eintragungen bestehen. Wer also erstmals zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt wird, bleibt im üblichen Führungszeugnis oft unbelastet. Bei höheren Strafen oder mehreren Eintragungen erscheint die Verurteilung dagegen regelmäßig, bis sie später nach den gesetzlichen Tilgungsfristen gelöscht wird. Für bestimmte berufliche Tätigkeiten gibt es zudem erweiterte Führungszeugnisse, in denen zusätzliche Eintragungen sichtbar werden können.
3. Was bedeutet „vorbestraft“ tatsächlich?
Im juristischen Sinne ist jemand ab rechtskräftiger Verurteilung vorbestraft, weil die Entscheidung im Bundeszentralregister gespeichert wird. Für viele Betroffene ist jedoch entscheidend, ob das Führungszeugnis „leer“ bleibt und damit nach außen nichts erkennbar ist. Wer dort keine Eintragung hat, wird im Alltag häufig nicht als vorbestraft wahrgenommen. Trotzdem kann eine Registereintragung in besonderen Situationen relevant sein, etwa bei erneuten Strafverfahren oder bei sicherheitsrelevanten Prüfungen.
4. Tilgungsfristen und Löschung
Eintragungen bleiben nicht dauerhaft bestehen. Sie werden nach bestimmten gesetzlichen Fristen aus dem Führungszeugnis entfernt und später auch aus dem Bundeszentralregister getilgt. Wie lange eine Eintragung sichtbar bleibt, hängt von der Art und Höhe der Strafe ab. Leichte Verurteilungen verschwinden früher, schwerwiegendere erst nach längerer Zeit. Die Fristen können im Einzelfall kompliziert sein, weshalb sich eine genaue Prüfung lohnt.
5. Bedeutung der Verteidigung für das Führungszeugnis
Im Strafverfahren entscheidet nicht nur das „Ob“, sondern oft das „Wie viel“. Für das Führungszeugnis spielt die genaue Strafhöhe eine zentrale Rolle. Eine Verteidigung kann beispielsweise darauf hinwirken, dass ein Verfahren eingestellt wird oder eine Strafe unterhalb der Eintragungsgrenzen bleibt. Auch die Wahl zwischen Geldstrafe, Verwarnung, Einstellung gegen Auflagen oder anderen Lösungen kann unmittelbare Auswirkungen darauf haben, ob später etwas im Führungszeugnis erscheint.
6. Fazit
Ob man nach einem Strafverfahren als vorbestraft gilt und was im Führungszeugnis sichtbar bleibt, hängt von vielen Faktoren ab. Nicht jede Verurteilung führt zu einer Eintragung, und nicht jede Eintragung ist für Arbeitgeber oder Behörden relevant. Wer sich frühzeitig beraten lässt, kann die Folgen einer möglichen Verurteilung besser einschätzen und aktiv darauf hinwirken, Nachteile im Führungszeugnis zu vermeiden.
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